AGB s
die mobilen Profi-DJs für Hochzeitfeiern-Privatfeiern-Firmenevents...
Datenschutzerklärung :
Es wird erklärt das bei Dresden-DJ alle Datenschutzrechts - Richtlinien , welche mit der Gesetzgebung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang stehen eingehalten werden.
Dresden-DJ setzt weder Cookies noch andere technische Möglichkeiten ein, damit ein Verstoß der Weitergabe von Daten oder ein Datenmissbrauch möglich sind.
Alle relevanten Daten wurden in Absprache mit den jeweiligen Personen vorab geklärt und das Einverständnis zur Veröffentlichung durch Anerkennung der AGBs von Dresden-DJ liegt vor.
Alle Daten werden durch Dresden-Dj geschützt
und obliegen der Kontrolle zur Sicheren Aufbewahrung.
Alle Daten unterliegen der Richtlinie der DSGVO mit Stand vom 25.05.2018
das heißt insbesondere :
Dresden-DJ wird diese Daten schützen und eine Weitergabe nur unter ausdrücklicher schriftlicher
Genehmigung zulassen.
Bei Unstimmigkeiten besteht für die jeweilige Person die Möglichkeit, durch Kontaktaufnahme mit
Dresden - DJ per Email oder per Telefon : siehe Webseite
in Kontakt zu treten und eine Klärung herbeizuführen.
AGBs
1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen
Dresden DJs und seinen Vertragspartnern (Kunden).
2. Vertrag
Verträge zwischen Dresden DJs und Kunde entsteht durch
2.1. - Annahme eines schriftlichen Angebotes
2.2. - schriftlicher Vertrag von uns ausgefertigt ( Dresden DJs )
2.3. - schriftlicher Vertrag vom Veranstalter ausgefertigt
2.4. - mündlicher Vertrag
Bei einem schriftlichen externen Vertrag, welcher von unserem Vertragspartner ausgefertigt wurde und von uns unterschrieben ist, gelten dann die im jeweiligen Vertrag vereinbarten schriftlichen Vereinbarungen und Regelungen.
Die Regeln in den hier aufgeführten Geschäftsbedingungen bleiben ebenfalls bestehen.
2.5. Dienstleistung
unsere Dienstleistungen vor, nach und zur Veranstaltung
1. Musikbeschallung vor der Hauptveranstaltung.
2. Extra-Ton-und/oder Licht-Anlage.
3. DJ Dienstleistung zur Veranstaltung.
4. gestellte Tontechnik kleine, mittlere oder grosse Variante. (Siehe Ton-Technik)
5. gestellte Lichttechnik kleine, mittlereoder grosse Variante. (Siehe Licht-Technik)
6. Technikerdienstleistungenuf Auf und Abbau Technik.
7. Moderation Veranstaltung
8. Transport und Fahrtdienstleistungen
9. Quize, Requisiten und Spielerundenpreise
10. E Mail - Marketing
11. Musikdownloads
12. CD Erstellung - Musikbearbeitung
13. Bild - Foto und Videobearbeitung
14. Vorinfogespräch und / oder Vororttermin am Veranstaltungsort
15. Fremddienstleistungen - externe Programmteile
16. Künstler - Programmteil - Dienstleistungsvermittlung
2.6. Zusatzvereinbarung
Ergänzung zu Punkt 2.Vertrag:
Zahlungsmodalitäten.z.B. Vorabzahlung oder Teilvorabzahlung auf Konto
Bei Abschluss eines Vertages kann eine Zusatzvereinbarung zum Vertragsabschluss oder auch noch später abgeschlossen werden, wenn beide Vertragspartner einverstanden sind.
Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Dienstleister oder der Vertragspartner des Dienstleisters nach Abschluss des Vertrages eine Optimierung oder eine Änderung der Dienstleistung bewirken will.
Sollten sich vor oder zur Veranstaltung nach Absprache mit dem Veranstalter und Dresden DJs
Änderungen der Dienstleistungen, z.B. veränderter Veranstaltungsort, mehr oder weniger Technikaufwand zusätzliche oder weniger Programmteile oder Anderes ergeben, kann der vereinbarte Preis im beiderseitigen Einvernehmen schriftlich verändert werden.
Der Dienstleister Dresden DJs hat nicht das Recht den vereinbarten Preis der Veranstaltung einseitig zu erhöhen.
2.7. Rechnung
Sie erhalten nach der Veranstaltung eine Rechnung - wenn gewünscht mit einer exakten Aufzählung der Dienstleistungen.
Sie koennen Bar bezahlen oder innerhalb von 14 Tagen auf Konto ueberweisen.
Bei Neukunden gilt Barbezahlung zur Veranstaltung bis spätestens 22 Uhr am Veranstaltungstag.
Sollte der Vertragspartner von Dresden DJs dieser Vereinbarung nicht nachkommen ist Dresden DJs berechtigt die Veranstaltung ohne rechtliche Konsequenzen zu beenden.
Der Vertragspartner von Dresden DJs muss in diesem Fall seiner Zahlungsverpflichtung trotzdem in voller Höhre der Vertragssumme nachkommen.
Im Streitfalle haftet er allein für die auflaufenden Forderungen und Kosten eines Rechtsstreites.
3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:
3.1.
Rücktritt vom Vertrag
Rücktritt bis 12 Monate vor der Veranstaltung: 15 % der Auftragssumme
Rücktritt bis 9 Monate vor der Veranstaltung: 20% der Auftragssumme
Rücktritt bis 8 Monate vor der Veranstaltung: 30 % der Auftragssumme
Rücktritt bis 7 Monate vor der Veranstaltung: 40 % der Auftragssumme
Rücktritt bis 6 Monate vor der Veranstaltung: 50 % der Auftragssumme
Rücktritt bis 5 Monate vor der Veranstaltung: 60 % der Auftragssumme
Rücktritt bis 3 Monate vor der Veranstaltung: 65 % der Auftragssumme
Rücktritt bis 2 Monate vor der Veranstaltung: 70 % der Auftragssumme
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der Auftragssumme
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 90% der Auftragssumme
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 95% der Auftragssumme
Rücktritt ab 3. Tag vor Beginn der Veranstaltung 100% der gesamten Auftragssumme.
Sollten keine speziellen Regelungen im schriftlichen Vertrag
extra vereinbart worden, gelten immer die Rücktrittsbedingen auf dieser Webseite.
Wenn persönliche Absprachen mit dem Hochzeitspaar betreffs der Hochzeitsfeier, der Veranstaltung stattgefunden haben und ein Vertrag beiderseitig unterzeichnet worden ist und der Veranstalter kündigt wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 100 Euro, plus die Ausfallkosten an Hand des Datums der Kündigung berechnet.
Ausnahmen :
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens Dresden DJs ist möglich durch:
- technisch bedingte Ausfälle
- andere wichtige Gründe ( Todesfall in der Familie ect.)
- Krankheit
- Unfall
- Tod
In diesem Falle wird ( ausser bei Tod ) durch Dresden DJs versucht, gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen - dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.
Adresse siehe Impressum.
4. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Dresden DJs verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von Dresden DJs, die während der einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt, notfalls unter Zuhilfenahme der Legislative.
Sofern Dresden DJs durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äussere Einflüsse ( höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen ect. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
5. Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschliesslich an Dresden DJs direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden aktzeptiert:
a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
Bei Erstbuchung ist nur Barzahlung möglich.
b) Überweisung auf ein von Dresden DJs genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch nach 10 Werktagen nach Rechnungseingang.
c) Direkt über die Webseite z.B. Paypal oder Kreditkarte.
6. Zahlungsbedingungen – Vorkasse per Banküberweisung oder über die Webseite direkt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich den vereinbarten Vorkassebetrag laut Vertragsbedingung für die Veranstaltung auf das Konto von Dresden DJs zu überweisen, es sei denn laut Buchungsbestätigung werden andere Bezahlarten vereinbart.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist Dresden DJs berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und eine angemessene Entschädigung in Höhe der bis dahin entstandenen Auslagen zu verlangen.
Der Vorkassebetrag ist bis spaetestens 8 Tage nach Vertragsunterzeichnung auf das angegebene Konto zu ueberweisen.
Bei anteilig vereinbarter Vorkasse ist die Restsumme bis zum vereinbarten Zeitpunkt laut Vertrag zu zahlen.
Wird diese Vereinbarung nicht eingehalten kann Dresden DJs seine im Vertrag vereinbarte Dienstleistung einstellen und die Restsumme als Schadensersatzforderung geltent machen.
Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.
c) ( es gilt $ 19 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz - UStG Umsatzsteuerbefreiung )
( Euro)Schecks, Wechsel, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert!
7. GEMA-Gebühren
Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.
8. Werbung
Der Veranstalter informiert seine Gäste das Dresden DJs zur Veranstaltung Fotos und Videos machen kann, welche für den Veranstalter und für eigene Werbezweck eingesetzt werden können.
Der Veranstalter kann dieser Vereinbarung schriftlich per Briefpost oder per E Mail widersprechen.
Ebenfalls ist es möglich das der Vertragspartner von Dresden DJs zum Absprachetermin der zwischen Dresden DJs und dem Veranstalter stattfindet schriftlich darauf hinweist das keine Foto und Videoaufnahmen von Dresden DJs gemacht werden sollen. Dieser Textinhalt muss in dem Vertrag mit aufgenommen werden.
8.1.
Mit Unterzeichnung des Vertrages erkennt der Veranstalter die Geschäftsbedingungen an.
8.2.
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Danke
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Dresden vereinbart.